TrittwerkTierorthopädie

Genickbruch beim Pferd

Der Begriff Genickbruch bezeichnet beim Pferd eine Fraktur im Bereich der oberen Halswirbelsäule, meist der ersten beiden Halswirbel (Atlas C1 und Axis C2). Er entsteht in der Regel durch schwere Stürze, Überschlagen oder massive Krafteinwirkung auf Kopf und Nacken. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Rückenmark handelt es sich um eine lebensbedrohliche Verletzung.

Ausführlich

Als Genickbruch wird beim Pferd umgangssprachlich eine Fraktur im Bereich des kraniozervikalen Übergangs bezeichnet: also dort, wo der Schädel auf die Halswirbelsäule trifft. Anatomisch betroffen sind vor allem der erste Halswirbel (Atlas, C1) und der zweite Halswirbel (Axis, C2) mit seinem Zahnfortsatz (Dens axis). Diese Region trägt das gesamte Gewicht des Pferdekopfes und ermöglicht gleichzeitig die Beweglichkeit zwischen Schädel und Hals.

Anatomischer Hintergrund

Der Atlas bildet ein Drehgelenk mit dem Hinterhauptsbein und erlaubt Nick- und Drehbewegungen. Im Inneren des Wirbelkanals verläuft das Rückenmark, das hier besonders empfindlich ist, weil bereits geringe Verschiebungen lebenswichtige Bahnen für Atmung und Kreislauf schädigen können. Bandscheiben fehlen in diesem Abschnitt; stattdessen sichern starke Bänder die Verbindung.

Ursachen beim Pferd

Sturz mit Überschlag, z. B. beim Springen, im Gelände oder beim Rückwärtsstürzen am Halfter

Anprall mit dem Kopf gegen feste Hindernisse (Boxenwand, Hänger, Anbindevorrichtung)

Hängenbleiben mit dem Halfter und panisches Zurückreißen

Hochwerfen des Kopfes gegen niedrige Decken oder Balken

Verkehrsunfälle oder Trittverletzungen durch Artgenossen

Orthopädische und neurologische Relevanz

Ein echter Genickbruch ist beim Pferd in den meisten Fällen tödlich, da das Rückenmark im hohen Halsbereich verletzt wird und Atemstillstand oder vollständige Lähmung folgen. Überlebt ein Pferd die Akutphase, können je nach Frakturtyp neurologische Ausfälle, Ataxien (Koordinationsstörungen) oder eine eingeschränkte Halsbeweglichkeit zurückbleiben. Stabile, nicht dislozierte Frakturen sind die Ausnahme und werden ausschließlich klinisch betreut.

Abgrenzung

Im Sprachgebrauch wird der Begriff Genickbruch oft auch für schwere Zerrungen, Bänderrisse oder Frakturen weiter kaudal in der Halswirbelsäule verwendet. Eine genaue Diagnose ist nur durch tierärztliche Untersuchung mit bildgebenden Verfahren (Röntgen, CT) möglich. Orthopädische Hilfsmittel spielen bei der akuten Verletzung keine Rolle; in der Rehabilitation nach stabilisierten Halsverletzungen können stützende Hilfen in enger tierärztlicher Abstimmung sinnvoll sein.

Mögliche Symptome

Plötzliches Festliegen nach Sturz oder Anprall

Unfähigkeit aufzustehen

Ataxie und Koordinationsstörungen

Schiefhaltung oder Fehlstellung des Kopfes

Schmerzäußerungen bei Berührung im Genickbereich

Atemnot oder unregelmäßige Atmung

Lähmungserscheinungen bis vollständige Tetraplegie

Bewusstseinsstörungen

Orthopädische Indikationen

Akutversorgung ist immer tierärztlicher Notfall: keine Indikation für Selbstbehandlung

Nach tierärztlicher Freigabe ggf. unterstützende Halsstabilisation in der Rehabilitation

Individuelle Hilfsmittel bei verbliebenen muskulären Dysbalancen nach stabilisierter Halsverletzung

Häufige Fragen

In den meisten Fällen führt ein echter Genickbruch mit Beteiligung des Rückenmarks unmittelbar zum Tod oder erfordert eine sofortige Erlösung aus Tierschutzgründen. Sehr selten überleben Pferde stabile, nicht verschobene Frakturen: die Prognose stellt ausschließlich der Tierarzt nach bildgebender Diagnostik.

Wichtig sind sichere Anbindemöglichkeiten mit Panikhaken, ausreichend hohe Stall- und Hängerdecken, stabile Box- und Zaunbauweise sowie ein ruhiger Umgang mit dem Pferd. Junge oder unerfahrene Pferde sollten Schritt für Schritt an das Anbinden, Verladen und ungewohnte Situationen herangeführt werden, um Panikreaktionen zu vermeiden.

Das Pferd sollte möglichst nicht bewegt werden. Rufen Sie umgehend den Tierarzt und sichern Sie die Umgebung. Versuchen Sie nicht, ein liegendes Pferd zum Aufstehen zu drängen, da dies die Verletzung verschlimmern kann. Jede weitere Versorgung: auch die spätere orthopädische Begleitung: erfolgt nach tierärztlicher Diagnose.

Diese Erklärung ersetzt keine tierärztliche Diagnose. Ob eine Versorgung aus der Werkstatt in Frage kommt, klären wir gemeinsam mit eurem Tierarzt.

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