Ausführlich
Fallenverletzungen zählen bei Wildtieren zu den gravierendsten traumatischen Schädigungen des Bewegungsapparats. Betroffen sind vor allem Beutegreifer wie Füchse, Marder, Dachse und Luchse, aber auch Vögel (Greifvögel, Eulen), Rehwild oder Wildschweine, die sich in illegal aufgestellten Schlingen, Tellereisen oder Drahtfallen verfangen. Je nach Fallentyp und Verweildauer entstehen komplexe Verletzungsmuster, die oft erst nach Tagen entdeckt werden.
Typische Verletzungsmechanismen
Schlingenfallen führen häufig zu tiefen, schnürenden Weichteilverletzungen mit Unterbrechung der Blutversorgung. Tellereisen verursachen Quetschungen, offene Frakturen und Sehnenrupturen. Bei längerem Verbleib in der Falle kommt es zu Muskelnekrosen, Selbstverstümmelung (Autotomie) oder Abriss der Gliedmaße bei Fluchtversuchen.
Betroffene Strukturen
Haut und Unterhaut. Nekrosen, Schnürfurchen
Muskulatur und Sehnen. Quetschung, Ruptur
Knochen: offene Frakturen, Splitterbrüche
Nerven. Kompressions- und Traktionsschäden
Blutgefäße. Abklemmung, ischämische Schäden
Orthopädische Relevanz
Auch bei gerettetem Wildtier bleiben oft dauerhafte Schäden zurück: Teilamputationen, Gelenkinstabilitäten, Nervenausfälle oder Fehlstellungen. In Wildtierauffangstationen und für auswilderungsfähige Tiere können individuell gefertigte Orthesen oder Teilprothesen die Funktion der Gliedmaße wiederherstellen. Voraussetzung ist stets eine tierärztliche Beurteilung, ob das Tier mit dem Hilfsmittel in der Natur überlebensfähig ist: ansonsten ist eine dauerhafte Unterbringung in einer Auffangstation oder die Euthanasie in Betracht zu ziehen.
Bei nicht auswilderungsfähigen Wildtieren in dauerhafter Pflege können tierorthopädische Versorgungen wie Trittwerk-Orthesen die Lebensqualität deutlich verbessern und Fehlbelastungen der übrigen Gliedmaßen vorbeugen.
Mögliche Symptome
Lahmheit oder Nichtbelastung einer Gliedmaße
Sichtbare Schnürfurchen oder Einschnitte an Bein/Fuß
Offene Wunden mit Knochenbeteiligung
Nekrotisches, dunkel verfärbtes Gewebe
Schwellung distal der Verletzung
Fehlende Gliedmaßenteile (Autotomie)
Apathie, Abmagerung durch Immobilität
Orthopädische Indikationen
Teilprothese nach Amputation von Zehen oder Fuß
Orthese zur Stabilisierung geschädigter Gelenke
Bandage zur Wundabdeckung während der Rehabilitation
Korrekturhilfe bei sekundären Fehlstellungen
Entlastungsorthese der kontralateralen Gliedmaße
Häufige Fragen
Das hängt vom Ausmaß der Schäden ab. Nur wenn das Tier ohne Hilfsmittel eigenständig jagen, flüchten und überleben kann, ist eine Auswilderung tierschutzgerecht. Diese Entscheidung trifft der behandelnde Tierarzt gemeinsam mit der Auffangstation.
Für Wildtiere in dauerhafter menschlicher Obhut können orthopädische Hilfsmittel die Lebensqualität erheblich verbessern. Für auswilderungsfähige Tiere sind sie in der Regel ungeeignet, da sie in freier Wildbahn nicht dauerhaft gewartet werden können.
Nicht selbst befreien. Verletzungsgefahr für Mensch und Tier. Kontaktiere umgehend die Polizei, den zuständigen Jagdausübungsberechtigten und eine Wildtierauffangstation. Illegale Fallen sollten dokumentiert und angezeigt werden.
Diese Erklärung ersetzt keine tierärztliche Diagnose. Ob eine Versorgung aus der Werkstatt in Frage kommt, klären wir gemeinsam mit deinem Tierarzt.